Als zukünftiger Arbeitnehmer schließen Sie mit uns, der PMT GmbH, einen Arbeitsvertrag für Zeitarbeitskräfte ab. Dieser ist dem Tarifvertrag des DGB unterstellt, und regelt die Rechte sowie Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. In Deutschland sind diese im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt. Auf der Internetseite vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V., der gleichzeitig unser Arbeitgeberverband ist, finden sich weitergehende Informationen zu unseren Tarifverträgen.
Das Team von PMT sucht für Sie als Arbeitnehmer beziehungsweise Zeitarbeitnehmer, den richtig zugeschnittenen Arbeitsplatz am passenden Einsatzort. Dabei sorgen wir stetig für Ihre persönliche Qualifizierung sowie Weiterbildung. Oftmals gelingt es uns, Sie in eine Festanstellung beim unseren Kundenunternehmen zu vermitteln. Als Zeitarbeitnehmer erbringen Sie Ihre individuelle Arbeitsleistung beim Kunden vor Ort; wobei Sie Ihren vertraglich vereinbarten Lohn direkt von der PMT GmbH erhalten. Genauso verhält es sich mit einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs.
Lohnnebenkosten, wie zum Beispiel Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben nach dem Schwerbehindertengesetz, etc.), führen wir direkt ab.
Für Sie als Arbeitnehmer sowie auch dem Unternehmen, ergeben sich durch diese aktuelle Beschäftigungsform viele Vorteile:
- Arbeitnehmer erhalten vielfältige Möglichkeiten, verschiedene Unternehmen / Branchen kennenzulernen.
- Erweiterung der Kenntnisse und Qualifikationen.
- Unternehmen reagieren schnell und effizient auf Personalengpässe / Auftragsanpassungen.